DiGA verschrieben, und jetzt?

Ihre Informationswebsite zur DiGA Behandlung

DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendung

DiGAs sind digitale Medizinprodukte (Apps oder Webanwendungen) für Ihre Gesundheit, die von Ärzten verschrieben werden können.

Wichtig: Jede DiGA wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sorgfältig auf Sicherheit, Funktion und medizinischen Nutzen geprüft.

  • Kostenübernahme

    Wenn Ihnen eine DiGA ärztlich verordnet wurde, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten in voller Höhe. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

  • Anwendungsbereiche

    DiGAs können bei einer Vielzahl von Gesundheitsthemen unterstützen. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Schmerzen, die Begleitung bei chronischen Erkrankungen oder die Stärkung der psychischen Gesundheit.

  • Datenschutz und Sicherheit

    Ihre persönlichen Gesundheitsdaten werden vertraulich behandelt und sicher gespeichert. DiGAs erfüllen hohe, staatlich geprüfte Standards für Datenschutz und Informationssicherheit.

So erhalten sie ihre DiGA

  • Sie haben ein Rezept erhalten. Darauf steht ein Rezept-Code. Diesen benötigen sie für den nächsten Schritt

  • Reichen Sie dieses Rezept Krankenkasse ein. Das geht online, über die Webseite oder App der Kasse, sowie per Post.

  • Ihre Krankenkasse prüft das Rezept und schickt Ihnen dann einen Freischalt-Code (Aktivierungscode) für ihre DiGA zu. Das dauert meist wenige Tage.

  • Laden sie sich die App auf ihr kompatibles Gerät herunter. Falls sie ein Apple Smartphone haben finden sie die DiGA im AppStore.
    Falls sie ein Android Gerät haben finden sie ihre DiGA im PlayStore.

    Es kann sein, dass ihre DiGA eine Webanwendung ist und konzipiert ist um in ihren Browser zu funktionieren

  • Öffnen Sie die App und folgen Sie den Anweisungen. Sie werden nach dem Freischalt-Code Ihrer Krankenkasse gefragt. Geben Sie diesen ein um ihre DiGA freizuschalten. Danach können Sie mit ihrer Behandlung loslegen!

Wichtige Fragen

  • Eine DiGA ist als unterstützende Maßnahme konzipiert. Bei jeglicher Veränderung Ihres Gesundheitszustandes, insbesondere einer Verschlechterung oder dem Auftreten neuer Symptome, ist es zwingend erforderlich, umgehend Ihren behandelnden Arzt oder Therapeuten zu konsultieren. Die DiGA ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Anpassung der Primärtherapie.

  • DiGAs müssen strenge Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen erfüllen, die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt sind. Die Hersteller müssen transparent darlegen, welche Daten wie verarbeitet werden. Zugriff auf personenbezogene Gesundheitsdaten ist auf das technisch notwendige Minimum beschränkt und bedarf in der Regel Ihrer expliziten Einwilligung für spezifische Zwecke. Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der jeweiligen DiGA.

  • DiGAs müssen für die Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis einen positiven Versorgungseffekt nachweisen. Dies bedeutet, dass der Hersteller in wissenschaftlichen Studien den medizinischen Nutzen oder patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserungen belegen muss. Diese Anforderung an die Evidenz unterscheidet DiGAs grundlegend von frei verfügbaren Gesundheits-Apps, die diesen Nachweisprozess nicht durchlaufen müssen.

  • Das ist unterschiedlich. Einige DiGAs benötigen für manche Funktionen eine Internetverbindung, zum Beispiel um Daten zu speichern oder zu aktualisieren. Andere können zeitweise auch ohne Internet genutzt werden. Genaue Infos dazu gibt der Hersteller.

  • Die Wirksamkeit von DiGAs wird in Studien untersucht, jedoch kann der individuelle Nutzen variieren. Sollten Sie keine Verbesserung feststellen oder Probleme mit der Anwendung haben, ist es ratsam, dies mit Ihrem behandelnden Arzt oder Therapeuten zu besprechen. Eine DiGA-Verordnung kann beendet und gegebenenfalls eine alternative Behandlungsoption erwogen werden.

  • DiGAs sind so konzipiert, dass sie von der Zielgruppe, für die sie bestimmt sind, eigenständig genutzt werden können. Die Anforderungen an die technische Ausstattung (z.B. Smartphone-Modell, Betriebssystemversion) werden vom Hersteller klar definiert. Eine überdurchschnittliche Technikaffinität ist in der Regel nicht erforderlich; grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Anwendungen sind meist ausreichend.

  • Die Dauer der Verordnung ist begrenzt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann eine Folgeverordnung durch Ihren Arzt erfolgen, sofern dies medizinisch indiziert ist. Die Bedingungen für den Datenzugriff nach Nutzungsende werden vom Hersteller in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung der DiGA spezifiziert. Oftmals besteht die Möglichkeit, die eigenen Daten zu exportieren.

  • Ja, Sie können die Nutzung einer DiGA beenden. Es ist aber besser, dies vorher mit Ihrem Arzt zu besprechen. Die Verordnung ist ja ein Teil Ihrer Behandlung.

Suchen sie nach ihrer DiGA um spezifische Informationen zu bekommen